Die alte Verordnung aus dem Jahr 2004 wurde überarbeitet und vor kurzem durch die Arbeitsstättenverordnung 2016 ersetzt. Einige ursprünglich geplante Änderungen, v.a. die Fensterpflicht für Arbeitsräume, stießen auf viel Kritik seitens der Gastronomie und Hotellerie. Die schließlich beschlossene Arbeitsstättenverordnung 2016 hat die Einwände berücksichtigt und enthält die kritisierten Neuregelungen nun in entschärfter Form.
Die wichtigsten Neuerungen für den Küchenbereich haben wir hier für Sie zusammengestellt:
- Die Arbeitsstättenverordnung 2016 legt fest, dass nur solche Arbeitsräume betrieben werden dürfen, die "möglichst ausreichend Tageslicht und die eine Sichtverbindung nach außen" haben.
- Allerdings wurde die Forderung nach Tageslicht von außen bzw. einer Sichtverbindung nach außen gegenüber dem Ursprungsentwurf deutlich eingeschränkt, da der Gesetzgeber nun mit der Formulierung "möglichst ausreichend" dem Umstand Rechnung trägt, dass Spülküchen und andere Arbeitsräume häufig im Keller bzw. innenliegend positioniert sind.
- Arbeitsräume, in denen "betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe" bzw. die Positionierung "vollständig unter der Erdgleiche" Tageslicht oder eine Sichtverbindung nach außen nicht zulassen, werden von der Regelung ausgenommen.
- Arbeitsräume in Bahnhöfen, Flughäfen, Passagen und Einkaufszentren sind ebenfalls ausgenommen.
- Die ursprünglich für Kantinen geplante Tageslichtpflicht wurde dahingehend abgeschwächt, dass Kantinen nun "möglichst" ausreichend Tageslicht haben sollen. Gleiches gilt für Pausen- und Bereitschaftsräume.
- Lager oder Teeküchen, in denen sich Beschäftigte i.d.R. "nicht über einen längeren Zeitraum" aufhalten, gelten auch weiterhin nicht als Arbeitsplätze und sind somit von der eingeschränkten Fensterpflicht ausgenommen.
- Für bereits bestehende Arbeitsräume wurde ein befristeter Bestandsschutz festgelegt, der bis zum Zeitpunkt wesentlicher Erweiterungen oder Umbauten gelten soll.
Hier können Sie die gesamte Arbeitsstättenverordnung 2016 im Wortlaut einsehen und herunterladen.
Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Deutscher Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA